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   BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77   

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https://dejure.org/1977,81
BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77 (https://dejure.org/1977,81)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1977 - IV ZR 4/77 (https://dejure.org/1977,81)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1977 - IV ZR 4/77 (https://dejure.org/1977,81)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Pfändung von Einkommen - Sinn und Zweck von staatlichem Kindergeld - Auswirkungen der Gewährung von Kindergeld auf Unterhaltsanspruch der Kinder - Erziehung und Pflege der Kinder als Unterhaltspflicht - Abgrenzung der Voraussetzungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1606
    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 151
  • NJW 1978, 753
  • MDR 1978, 559
  • FamRZ 1978, 177
  • JR 1978, 202
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.04.1977 - IV ZR 125/76

    Ergänzende Auslegung eines Scheidungsfolgenvergleichs bei nachträglicher

    Auszug aus BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77
    Demgemäß hat der Senat in einem ähnlichen Fall bereits die Anrechnung des Kindergeldes auf vergleichsweise vereinbarte Zahlungen als einen Umstand angesehen, der im Wege der Vollstreckungsabwehrklage des § 767 ZPO geltend gemacht werden kann ( Urt. v. 15. April 1977 - IV ZR 125/76, FamRZ 1977, 461, 462).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Diese öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung als eine entlastende Leistung darf nicht dadurch in ihr Gegenteil verkehrt werden, daß sie - im Wege einer Zurechnung zum Einkommen des Unterhaltspflichtigen - zu einer Erhöhung des Unterhaltsbedarfs führt (Senatsurteil BGHZ 70, 151, 153).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Deswegen musste schon nach der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Rechtslage, wenn das Kindergeld an einen von mehreren Berechtigten gezahlt wird, unter mehreren Unterhaltspflichtigen ein Ausgleich stattfinden, wobei es der Senat im allgemeinen für angemessen erachtet hat, den Ausgleich entsprechend den Anteilen der Unterhaltspflichtigen an der Erfüllung der Unterhaltspflicht vorzunehmen (BGHZ 70, 151, 154 = FamRZ 1978, 177, 178 f.; Senatsurteile vom 8. Oktober 1980 - IVb ZR 533/80 - FamRZ 1981, 26; vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 889 und vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - FamRZ 1988, 607, 609).
  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07

    Mescher weis

    Mit Recht wird daher angenommen, dass die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel für unzulässig erklärt werden kann, wenn das dem Titel zugrunde liegende Verbot durch eine Gesetzesänderung weggefallen ist (BGHZ 70, 151, 157 ; 133, 316, 323 - Altunterwerfung I; MünchKomm.ZPO/K. Schmidt, 3. Aufl., § 767 Rdn. 70; Ahrens/Ahrens a.a.O. Kap. 36 Rdn. 176; Schuschke in Schuschke/Walker a.a.O. Anh. zu § 935 Rdn. 5; Baur/Stürner/Bruns, Zwangsvollstreckungsrecht, 13. Aufl., § 45 Rdn. 45.13).
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